Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) § 18
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, weisen wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hin:
- Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe kann wahlweise über Ihre kommunale Sammelstelle, jede Neusehland Niederlassung oder auch direkt über uns (siehe unser Impressum) erfolgen. Die Entsorgung ist in handelsüblichen Mengen für Sie kostenfrei.
- Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wiederverwertet werden. Sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.
- Pictogramme, wie z. B. eine durchgekreuzte Mülltonne, bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält Blei), Cd (Batterie enthält Cadmium) und Hg (Batterie enthält Quecksilber).
Den vollständigen Inhalt des Batteriegesetzes und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH.